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Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen - GDPdUDie digitale Betriebsprüfung Im
Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen gelten die "Grundsätze zum
Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)"
- §147 Abs. 6 AO. Hiernach sind steuerpflichtige Unternehmen dazu
verpflichtet, der Finanzverwaltung auf Verlangen gespeicherte steuerlich
relevante Unterlagen der Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung und
Lohnbuchhaltung auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung
zu stellen. In
Zusammenarbeit mit Herstellern von Finanz- und Lohnbuchhaltungssystemen
hat die Finanzverwaltung eine einheitliche technische Bereitstellungshilfe
(Schnittstelle) zur Format- und Inhaltsbeschreibung steuerlich relevanter
Daten entwickelt. Die ausgegebenen Daten werden hierbei in einer zusätzlichen
Datei beschrieben. Die Ausgabe dieser Beschreibungsdatei erfolgt im
XML-Format. Im
Schilling Rechnungswesen wird das
Modul "Datenträgerüberlassung" zur Verfügung gestellt.
Hiermit ist die Ausgabe von Daten der Finanz- und
Anlagenbuchhaltung in dem von den Finanzbehörden geforderten
Format realisiert. Grundsätzlich
erfolgt die Datenträgerüberlassung über den bekannten Weg der
Dateiausgabe variabler Listen. Art
und Umfang der Auswertungen sind mit dem jeweiligen Prüfer abzustimmen.
Eine elegante Vorgehensweise besteht in der Zusammenfassung dieser
speziellen Auswertungen in den sogenannten Sammelabrufen. Auf der Basis
dieser Listen / Dateien wird dann beim Verarbeiten des Sammelabrufes die
Indexdatei zur Beschreibung der ausgegebenen Daten und deren Verknüpfungen
erstellt. Die Bereitstellung sämtlicher Dateien und Daten erfolgt schließlich
im integrierten Filesystem (IFS). Die
so zur Verfügung gestellten Dateien müssen dann nur noch auf CD oder DVD
gebrannt werden und können dem Prüfer ausgehändigt werden. Der
Vorteil dieser Lösung liegt darin, dass Sie als Anwender keine
detaillierten Kenntnisse von Dateistrukturen haben müssen. Sämtliche
steuerrelevanten Daten können Sie mit Hilfe der bekannten Werkzeuge
"Listenselektion" und "Aufbereitungsschlüssel"
selektieren, sortieren und in dem erwarteten Dateiformat ausgeben. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits bei Kenntnis einer anstehenden Außenprüfung bei den Prüfern über den geforderten Datenzugriff sowie den vorgesehenen Umfang der Datenbereitstellung zu informieren. So können Sie im Vorfeld die entsprechenden Selektionen und Aufbereitungen definieren. Ebenfalls können Sie auch einen Berater von Bode und Spill anfordern. Zur Unterstützung und Implementierung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |
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